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Fachtagung 26.10.2007

Fachtagung zum Automobilvertriebsrecht

GVO nach 2010: Weniger Regulierung und Fokussierung auf wettbewerbsrechtliche Themen.

„Berlin war die Reise wert“, so lautet das Credo der Veranstaltungsbesucher und des Fachpublikums.
Klare Worte wurden gesprochen und endlich kann man die Tendenz erkennen, wie es mit der Gruppenfreistellungsverordnung nach 2010 weiter gehen soll: Der Nebel hat sich gelichtet.

 

Prof. Jürgen Ensthaler verdeutlichte in seiner Eröffnungsrede, dass es bei der europäischen Wettbewerbsbehörde zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist. Die Kommission verfolge seit etwa 2004 andere wettbewerbspolitische Ziele als bisher. Der wettbewerbspolitische Ansatz lautet nun „ more economic approach“. Dies bedeutet, dass weniger der Gedanke nach Wettbewerbsfreiheit für die Händler im Vordergrund steht, sondern mehr der Gedanke nach Effizienz der Systeme für die Verbraucher. Ensthaler gab der Befürchtung Ausdruck, dass künftig weniger Händlerschutzvorschriften in den GVO’s enthalten sein werden. In seinem Einführungsvortrag vertrat Ensthaler die Ansicht, dass ohne eine unternehmerische Bewegungsfreiheit der Händler ein funktionaler Wettbewerb auf diesem Gebiet zumindest zweifelhaft sei.


Die Geschäftsführerin des ZDK, Antje Woltermann, referierte anschaulich und praxisnah über das Thema GVO aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht. Frau Woltermann benannte deutlich die aktuellen Probleme der Händler aber auch die Herausforderungen des Kfz-Gewerbes in der Zukunft.


Rechtsanwalt Dr. Christian Genzow zeigte deutlich auf, wie die Rechtsprechung die Regelungen zu Gunsten der Händler in den Verträgen entschärft hat und erklärte nachdrücklich, dass ein europaweiter Schutz der Händler durch eine Ausdehnung des Handelsvertreterrechts auf die Vertragshändler unabdingbar ist. In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Regelungen in den Händlerverträgen besprochen und es wurde der Frage nachgegangen, ob der sich ausweitende Direktvertrieb der Hersteller mit der GVO vereinbar sei.


Dr. Simon erklärte, dass die Kommission gegenwärtig die von den Verbänden eingereichten Stellungnahmen zur GVO prüft. Simon erläuterte eingehend die weitere Verfahrensweise der Kommission. Im kommenden Frühjahr soll dann eine Übersicht zum weiteren Verfahren veröffentlicht werden und in 2008 sollen alle Beteiligten wissen, wie es mit der GVO nach 2010 weiter gehen wird. Unabhängig von der Amtsperiode der derzeit zuständigen Kommission sollen aber auch noch Vorschläge, die in 2008 gemacht werden, geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Dr. Simon bestätigte in seinem Vortrag die von Prof. Ensthaler in seiner Eröffnungsrede erklärte Hinwendung der Kommission zu „more economic approach“. Dr. Simon führte in seinem Vortrag aus, dass zahlreiche sog. Händlerschutzvorschriften wahrscheinlich künftig in der GVO keinen Platz mehr hätten; solche Regelungen könnten die nationalen Gesetzgeber z.B. in das Handelsrecht aufnehmen, wenn sie dies für erforderlich halten. Nach der Ansicht von Dr. Simon wird eine neue Kfz-GVO erheblich schlanker werden. Dr. Simon begründete dies mit einer durchaus positiven Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Automobilsektor. Dr. Simon betonte aber auch, dass man sich noch in der Prüfungsphase befindet.

 

Zusammenfassung: Sabine Münch, AUCOEVENT KG