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Wir konzipieren und realisieren problemorientierte Lösungen. Wir bündeln vorhandenes Wissen und bauen es aus. Wir erkennen Potentiale und bringen diese zum Erfolg. Als Nachfolgerin der 1989 gegründeten IMEX Trade Service stehen die AUCOTRAS GmbH und ihr erfahrenes Team für fast 20 Jahre zuverlässiger Dienstleistungen im Bereich des Fahrzeugimports. |
Im Bereich der Beantragung der Zulassungsbescheinigung II (ehem. Kfz-Brief) hat sich die AUCOTRAS GmbH als erstes Unternehmen erfolgreich darauf spezialisiert, Fahrzeugbriefe auf Basis eines COC-Papiers erstellen zu lassen.
Große Flexibilität und umgehende Umsetzung neuer EU-Richtlinien machen AUCOTRAS zu Ihrem kompetenten und zuverlässigen Partner in allen Fragen rund um den Fahrzeugimport.
Die Bundesregierung hat die Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnung gebilligt. In einer Pressemitteilung teilt das Wirtschaftsministerium mit, dass die Verordnung im August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und zum 1. Dezember 2011 in Kraft tritt. |
Wie wir bereits berichteten, hat der Bundesrat am 18. März 2011 den Beschluss zur ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gefasst. Darin enthalten ist eine Änderung des § 12 Abs. |
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Es gibt eine neue Alternative im Wirrwarr um die Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen: Die Fahrzeuge dürfen mit einer Einzelgenehmigung gemäß § 13 Abs. 1 EG-FGV zugelassen werden und sind nicht mehr auf die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung angewiesen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Bu |
Am 18. März 2011 fasste der Bundesrat den Beschluss zur ersten Verordnung zur Änderung der FZV. Der Beschluss umfasst u. a. eine Ergänzung zu § 12 Abs. 1 FZV. |
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