Wir konzipieren und realisieren problemorientierte Lösungen. Wir bündeln vorhandenes Wissen und bauen es aus. Wir erkennen Potentiale und bringen diese zum Erfolg. Als Nachfolgerin der 1989 gegründeten IMEX Trade Service stehen die AUCOTRAS GmbH und ihr erfahrenes Team für fast 20 Jahre zuverlässiger Dienstleistungen im Bereich des Fahrzeugimports. |
Im Bereich der Beantragung der Zulassungsbescheinigung II (ehem. Kfz-Brief) hat sich die AUCOTRAS GmbH als erstes Unternehmen erfolgreich darauf spezialisiert, Fahrzeugbriefe auf Basis eines COC-Papiers erstellen zu lassen.
Große Flexibilität und umgehende Umsetzung neuer EU-Richtlinien machen AUCOTRAS zu Ihrem kompetenten und zuverlässigen Partner in allen Fragen rund um den Fahrzeugimport.
Auslaufen verschiedener Emissionsnormen EURO 6 zum 31.08.2020 und 31.12.2020
Liebe Kunden,
zum 31.08.2020 und zum 31.12.2020 laufen einige Euro 6 Emissionsnormen für EG-typgenehmigte Neufahrzeuge aus.
Die betroffenen Neufahrzeuge dürfen ab dem 01.09.2020 bzw. ab dem 01.01.2021 nicht mehr erstmalig zugelassen werden.
Nachfolgend eine Auflistung der auslaufenden Emissionsnormen und der betroffenen Fahrzeugklassen.
Buchstabe |
Prüf- verfahren |
Emissions- |
Fahrzeugklasse |
Motor |
letztes |
BH |
WLTP |
Euro 6d TEMP EVAP |
N1 Gruppe II |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
BI |
WLTP |
Euro 6d TEMP EVAP |
N1 Gruppe III, N2 |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
AE |
WLTP |
Euro 6c |
N1 Gruppe II |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
AF |
WLTP |
Euro 6c |
N1 Gruppe III, N2 |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
AK |
WLTP |
Euro 6d |
N1 Gruppe II |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
AL |
WLTP |
Euro 6d |
N1 Gruppe III, N2 |
Benzin / Diesel |
31.08.2020 |
AM |
WLTP |
Euro 6d-ISC |
M, N1 Gruppe I |
Benzin / Diesel |
31.12.2020 |
DG |
WLTP |
Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC |
M, N1 Gruppe I |
Benzin / Diesel |
31.12.2020 |
Sie finden die betreffenden Angaben zu Ihrem Fahrzeug im COC Dokument unter:
Punkt 47. Emissionsnorm: z.B. Euro 6 DG
Punkt 48. Hier sind die Nummern zweier Rechtsakte genannt. An der letzten Stelle sind die Buchstaben entsprechend der obigen Liste angehängt: z.B. EC 715/2007*2018/1832 DG
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Neufahrzeugbestand zu überprüfen.
Falls Sie noch betroffene Neufahrzeuge haben, ist es dringend ratsam, diese bis zu dem jeweiligen Ablaufdatum mit einer Tageszulassung zu versehen.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig um die Tageszulassung zu kümmern, da sich die Bearbeitungszeit aufgrund hoher Zulassungsanfragen verlängern kann.
Zwar können Fahrzeuge mit o. g. Emissionsnormen auch nach dem Stichtag noch ein weiteres Jahr mit einer Ausnahmengenehmigung zugelassen werden, dieser Weg ist aber mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und ungewissem Ausgang verbunden.
Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wird benötigt:
- Antragsformular
- COC Dokument
- Nachweis, dass sich das Fahrzeug zum o. g. Stichtag bereits in Deutschland befunden hat (z. B. Fahrzeugrechnung, Lieferschein, Zolldokument)
- Herstellerbescheinigung
Trotz Einreichung der erforderlichen Unterlagen ist aber nicht garantiert, dass die Ausnahmegenehmigung erstellt wird, da der Antrag nochmals von der zuständigen Behörde final geprüft wird.
Wir raten also dringend dazu, die betroffenen Fahrzeuge mit einer Tageszulassung zu versehen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.
Nach Rücksprache mit dem TÜV konnten wir nähere Informationen zur Kältemittelproblematik in Erfahrung bringen. (Zur Erinnerung: Fahrzeuge mit dem Kältemittel R134a dürfen, gemäß Richtlinie 2006/40/EG, ab dem 01.01.2017 nicht mehr erstmalig zugelassen werden.) Da aus dem CoC nicht ersichtlich ist, mit welchem Kältemittel die Kl |
Ab dem 01.01.2017 dürfen Fahrzeuge, deren Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten, nicht mehr ohne Weiteres erstmalig zugelassen werden. Dies geht aus der Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen hervor. |
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Zum 31.12.2013 endet für einige Euro 5 und Euro 6 Neu-Fahrzeuge die Möglichkeit der Erstzulassung.
Einen Überblick, welche Fahrzeuge davon betroffen sind, gibt die Verordnung Nr. 692/2008 der EU-Kommission.
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Das Jahr 2012 geht bald zu Ende und mit ihm endet die Möglichkeit der Erstzulassung einiger EURO 5 und EURO 6 Neu-Fahrzeuge. Hier finden Sie einen Auszug aus der relevanten Verordnung |
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